Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis und Bewerbung

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Mai 2016
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Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis Und Bewerbung

Ein Bewerbungsanschreiben ist eine Visitenkarte von einem Bewerber. Wer an dieser Stelle Floskeln und Phrasen verwendet, geht mit seiner Bewerbung in der Masse unter. Muster und Anschreiben sind daher nur als Orientierungshilfe zu verwenden und niemals 1 zu 1 zu kopieren, da jeder Personalsachbearbeiter diese kennt. Das Bewerbungsschreiben stellt auch eine Arbeitsprobe für das Unternehmen dar, bei dem sich der Bewerber bewirbt. Der Personalsachbearbeiter möchte sich ein Bild vom Bewerber machen, um zu entscheiden, ob es zu einem Bewerbungsgespräch und anschließendem Arbeitsvertrag kommt. Ist der erste Schritt erfolgreich, erhält der Bewerber einen Arbeitsvertrag und wird eingestellt.

Inhalte Des Arbeitsvertrages

Es handelt sich bei einem Arbeitsvertrag um einen schuldrechtlich gegenseitigen Austauschvertrag. Darin verpflichtet sich der Arbeitnehmer, abhängige Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber, diese vertragsgemäß zu vergüten. bar-450Diese besondere Art des Dienstvertrages gilt als Grundlage für das eingegangene Arbeitsverhältnis und unterliegt den Vorschriften der §§ 611-630 BGB, schreibt http://www.vertrag.de. Die im BGB festgelegten Regelungen des allgemeinen Teils und die des Schuldverhältnisses aus §§ 320 ff. BGB gelten für den Arbeitsvertrag mit Einschränkungen. Das liegt daran, dass vorformulierte Arbeitsverträge einer AGB - rechtlichen Prüfung unterliegen gem. § 305 ff. BGB. Inhaltlich ist die Art der Tätigkeit und der Ausübungsort geregelt. Weiterhin wird die Höhe der Vergütung geregelt. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder nach einem anzuwendenden Tarifvertrag. Ist keine Vergütung vereinbart, so ist die für vergleichbare Tätigkeit übliche Vergütung zu leisten. Daneben können im Arbeitsvertrag weitere Leistungspflichten vereinbart werden. Soweit Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung im Arbeitsvertrag nicht konkretisiert sind, unterliegen deren Bestimmung dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, welcher nach billigem Ermessen handeln kann. Weiterhin wird geregelt, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet geschlossen wird. Die Probezeit kann maximal auf 6 Monate vereinbart werden. Die Gewährung von Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsfristen können ebenfalls in einem Arbeitsvertrag geregelt werden. Es kann auch sein, dass sich diese Regelungen aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen wie Tarifverträgen oder Betriebs- und Dienstvereinbarungen herleiten lassen. Dann wäre ein Verweis auf diese externen Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten. Muster für Arbeitsverträge können auf http://www.vertrag.de/arbeitsvertraege/ abgerufen werden. 

Inhalte Eines Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis ist relativ standardisiert aufgebaut. Der Briefkopf enthält die vollständigen Angaben zum Arbeitgeber. Weiterhin muss das Wort Zeugnis als Überschrift angegeben werden. Es folgt Vor- und Zunahme, Geburtsdatum und Geburtsort und ggf. akademische Grade. Die Beschäftigungsdauer und die genaue Tätigkeitsbeschreibung, welche aus Haupt- und Nebentätigkeiten besteht, runden den formellen Teil ab. Anschließend kommt die Leistungsbeurteilung. Dabei soll die Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers beurteilt werden. Weiterhin wird die Arbeitsweise beurteilt. Es folgen die Aufzählung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse, die Nennung eventueller Führungskompetenzen und die Mitwirkung bei relevanten Projekten. Abschließend folgt der Schlussteil der Leistungsbeurteilung. Dazu gehören das Verhalten ggü. Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden sowie die Gründe für das Ausscheiden aus dem Unternehmen. Abschließend folgen die Angaben Ort, Datum und die Unterschriften bei gleichzeitiger Nennung des Unternehmens. Aufgrund der schweren Interpretierbarkeit für Laien ist eine professionelle Analyse der Zeugnisse durchaus empfehlenswert, da diese ähnlich wie eine Visitenkarte für die neue Bewerbung Verwendung finden.

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